Allgemeine Festbestimmungen

  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Programmänderungen vorbehalten.
  2. Die Vereine melden sich bei Ankunft im Festbüro an.
  3. Bei der Anmeldung im Festbüro sind Festzeichen, Essens- und Getränkemarken sowie die Festschrift ausschließlich mittels Barzahlung zu erwerben.
  4. Essens- und Getränkemarken zur schnelleren Abwicklung des Mittagessens Bitte im Festbüro erwerben.
  5. Zuviel erworbene Festzeichen sowie Essens- und Getränkemarken können nicht zurückgegeben werden.
  6. Die Einreihung in den Kirchen- und Festzug erfolgt in Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
  7. Taferlkinder müssen selbst mitgebracht werden.
  8. Nur Vereine die mit einer Musikkapelle anreisen dürfen auch Ihre Marketenderinnen mitbringen. Die Marketenderinnen müssen sich bei Ankunft im Festbüro anmelden.
  9. Der Preis für ein Festzeichen beträgt 3,-€. Für Vereine beträgt die Mindestabnahme 15 Stück.
  10. Den Anweisungen der Festleitung, Ordner, Zugführer und der unterstützenden Feuerwehren ist grundsätzlich Folge zu leisten. Ruhe und Ordnung während des Kirchenzuges und des Gottesdienstes erachten wir als selbstverständlich.
  11. Für Unfälle, Personen- und Sachschäden sowie Diebstähle übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
  12. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.
  13. An den Festtagen werden Foto- und Videoaufnahmen des Festvereins erstellt. Mit der Anmeldung erfolgt die Einwilligung zur Nutzung dieser Aufnahmen.
  14. Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.

 
Wir wünschen allen Vereinen und Festgästen ein schönes und unterhaltsames Fest sowie angenehmen Aufenthalt bei uns in Albertaich.
 
Freiwillige Feuerwehr Albertaich e.V.